E-MOBILITÄT: DIE PRIVATE LADESTATION FÜR IHR E-AUTO

E-Mobiltät von SINUS aus Weinstadt

Das Elektroauto hat Zukunft. Das beweisen die Zahlen, denn auf Deutschlands Straßen fahren immer mehr elektrische Flitzer. In 2020 wurden 194.000 PKW mit Elektroantrieb zugelassen – Hybridmodelle nicht mitgezählt. Doch der Ausbau der Lade-Infrastruktur geht nur langsam voran. Um ein schnelleres Wachstum der E-Mobilität zu fördern, gelten seit dem 21. März 2021 gesetzlich verpflichtende Bestimmungen (GEIG).

EIGENE LADESTATION – SOWOHL FÜR UNTERNEHMEN ALS AUCH PRIVATHAUSHALTE

Selbst der Verkehrsminister bestätigt: „Wir haben noch viel aufzuholen.“ Es gibt längst noch kein gut ausgebautes Netz an Stromtankstellen in Deutschland und die Diskussion ist mühsam. Was braucht es zuerst: Die Lademöglichkeiten oder die Elektroautos?

Private Ladestation für das eigene E-Auto

Daher steigen die Investitionen für private Ladestationen und Wallboxen Zuhause. Denn am besten laden Sie Ihr Auto auf, wenn Sie es nicht benutzen müssen.

Theoretisch reicht Ihnen dafür eine einfach geerdete Steckdose. Allerdings ist damit keine Schnellladung möglich. Daher fällt die Entscheidung oft auf die sogenannten Wallboxen, die auch das Schnellladen ermöglichen.

Zusätzlich sind diese Wallboxen mit Überspannungsmechanismen ausgestattet, damit Ihr Haus und die Bewohner geschützt bleiben.

Ladestationen für Eigentümergemeinschaften

Ballungsräume bedeuten Mehrfamilienhäuser. Vor allem in den Innenstädten herrschen zunehmend Einschränkungen für Verbrennungsmotoren, daher ist der Umstieg auf Elektroautos ein sinnvoller Schritt.

Bei gemeinsam genutzten Parkflächen von Wohnblöcken oder Wohnanlagen können Ladestationen installiert werden, von denen alle Eigentümer oder Mieter profitieren können.

Firmen-Ladestationen

Doch nicht nur Privatpersonen möchten unabhängig und schnell das Gefährt wieder aufladen.

Die eigene Firmenflotte direkt auf dem Parkplatz laden? Der Kundschaft einen besonderen Service bieten und während des Besuchs das Auto laden?

Auch Unternehmen, Gemeinden, Hotels, Restaurants und Parkhäuser profitieren von Lademöglichkeiten – sowohl für die eigenen Mitarbeiter als auch für Ihre Kundschaft, die Besuchenden und Gäste.

Immer mehr Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen entscheiden sich, die eigenen Parkflächen mit Ladesäulen auszustatten.

WELCHE REGELUNG DES GEIG TRIFFT AUF SIE ZU?

Gebäudeart: Wohngebäude

Bauantrag vor dem 18.03.2021 gestellt

Für Sie gilt § 16 GEIG: Übergangsvorschriften

Wurde ein Bauantrag noch vor Inkrafttreten des GEIG vom 18. März 2021 beantragt, muss für dieses Projekt nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen des GEIG geplant und nach heutigem Stand der Gesetzgebung ausgeführt werden.

Hier können Sie die Bestimmungen des GEIG nachlesen.

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Bauantrag nach dem 18.03.2021 gestellt

Für Sie gilt §6 GEIG: Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen

Werden neue Wohngebäude Gebäude mit mehr als fünf Stellplätzen gebaut, muss jeder Stellplatz mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.

Hier können Sie die Bestimmungen des GEIG nachlesen.

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Gebäudeart: Nichtwohngebäude

Bauantrag vor dem 18.03.2021 gestellt

Für Sie gilt § 16 GEIG: Übergangsvorschriften

Wurde ein Bauantrag noch vor Inkrafttreten des GEIG vom 18. März 2021 beantragt, muss für dieses Projekt nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen des GEIG geplant und nach heutigem Stand der Gesetzgebung ausgeführt werden.

Ab dem 01. Januar 2025 gilt § 10 GEIG: Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen

Für jedes Nichtwohngebäude muss nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet werden. Ein Eigentümer mehrerer Nichtwohngebäude kann die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte zusammenfassen und auf nur ein Grundstück bauen oder gleichmäßig auf mehrere Grundstücke verteilen.
Unabhängig der Aufstellorte ist die Gesamtanzahl der zu errichtenden Ladepunkte ausschlaggebend.

Hier können Sie die Bestimmungen des GEIG nachlesen.

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Bauantrag nach dem 18.03.2021 gestellt

Für Sie gilt § 7 GEIG: Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen

Werden neue Wohngebäude Gebäude mit mehr als fünf Stellplätzen gebaut, muss jeder Stellplatz mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.

Hier können Sie die Bestimmungen des GEIG nachlesen.

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Charge Amps – die intelligente Ladestation für E-Autos

Um Elektroautos so nachhaltig wie möglich zu machen, lohnt sich ein Blick auf Charge Amps – ein schwedisches Technologieunternehmen, das intelligente Ladelösung entwickelt. Ziel ist es, Ressourcen sinnvoll zu nutzen und robuste Ladestationen zu entwickeln, die sowohl für Privathäuser als auch Firmengebäude geeignet sind.

Sowohl das Modell Halo als auch das Modell Aura erfüllen die Anforderungen der KFW Bank und sind damit förderfähig. Der Ladevorgang kann mit einer RFID-Karte gestartet werden, sodass unbefugte Benutzung verhindert wird. Außerdem können bei einer Nutzung im gewerblichen Umfeld Abrechnungsunterlagen ganz einfach erstellt werden, damit die Nutzung transparent nachvollziehbar ist.

Machen Sie sich keine Gedanken um den maximal verfügbaren Strom in Ihrem Gebäude. Mit einem sogenannten Amp Guard, dem intelligenten Leistungswächter, wird der Ladevorgang mit anderen elektrischen Lasten auf Ihrem Grundstück abgestimmt.

Übrigens: Das Modell Aura ist bereits mit der Technologie Vehicle-2-Grid ausgestattet. Damit können Sie in Zukunft das E-Auto auch als Elektrospeicher für Ihre Immobilie nutzen.

LADESTATION FÜR DAS E-AUTO MIT SINUS

Zusammen mit unseren zertifizierten Experten erarbeiten wir Lösungen, die zu Ihren Bedürfnissen passen.

Wir planen und setzen die komplette Ladeinfrastruktur um, inklusive aller Ladepunkte und einem Lademangementsystem.

Damit können vor allem Unternehmen durch eine Zusammenschaltung der einzelnen Ladestationen den Energieverbrauch kontrollieren und die Kosten senken.

Natürlich sind auch Abrechnungen der Ladestation direkt mit dem Nutzer problemlos möglich.

Für viele Lösungen gibt es mittlerweile staatliche Förderungen. Zu den unterschiedlichen Möglichkeiten können wir Sie gern beraten.

Private Ladestationen mit SINUS

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